Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0125

Ra 2015/07/0125Verwaltungsgerichtshof17.12.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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