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Ra 2015/07/0123•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0123
Ra 2015/07/0123Verwaltungsgerichtshof26.11.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Spruchpunkt 1. des angefochtenen Erkenntnisses wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 673,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 673,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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