Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0123

Ra 2015/07/0123Verwaltungsgerichtshof26.11.2015

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070123.L00

Spruch

Spruchpunkt 1. des angefochtenen Erkenntnisses wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 673,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 673,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.