Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0118

Ra 2015/07/0118Verwaltungsgerichtshof26.11.2015

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2015

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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