Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0098

Ra 2015/07/0098Verwaltungsgerichtshof30.05.2017

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.2017

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Feststellung des Erlöschens des Wasserbenutzungsrechtes wendet, als unbegründet abgewiesen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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