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Ra 2015/07/0073•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0073
Ra 2015/07/0073Verwaltungsgerichtshof24.09.2015
Vertretungsbefugter juristische Person Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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