Ra 2015/07/0070•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0070
Ra 2015/07/0070Verwaltungsgerichtshof28.01.2016
Spruch und Begründung Besondere Rechtsgebiete Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde der erst- und zweitmitbeteiligten Parteien gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 22. Oktober 2013 als unbegründet abgewiesen wird.
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