Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0070

Ra 2015/07/0070Verwaltungsgerichtshof28.01.2016

Regest

Spruch und Begründung Besondere Rechtsgebiete Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.2016

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde der erst- und zweitmitbeteiligten Parteien gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 22. Oktober 2013 als unbegründet abgewiesen wird.

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