Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0053

Ra 2015/07/0053Verwaltungsgerichtshof26.01.2017

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Berufungsverfahren Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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