Ra 2015/07/0051•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0051
Ra 2015/07/0051Verwaltungsgerichtshof30.05.2017
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag der revisionswerbenden Partei auf Kostenersatz wird abgewiesen.
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