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Ro 2015/07/0044•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/07/0044
Ro 2015/07/0044Verwaltungsgerichtshof27.04.2017
Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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