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Ra 2015/07/0041•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0041
Ra 2015/07/0041Verwaltungsgerichtshof29.07.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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