Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/07/0033

Ro 2015/07/0033Verwaltungsgerichtshof30.03.2017

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/07/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.2017

Spruch

Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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