Ro 2015/07/0031•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/07/0031
Ro 2015/07/0031Verwaltungsgerichtshof25.02.2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Spruch und Begründung Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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