Ra 2015/07/0030•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0030
Ra 2015/07/0030Verwaltungsgerichtshof25.06.2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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