Ra 2015/07/0012•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0012
Ra 2015/07/0012Verwaltungsgerichtshof29.07.2015
Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Parteiengehör Rechtliche Würdigung Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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