Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/07/0007

Ro 2015/07/0007Verwaltungsgerichtshof25.06.2015

Regest

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/07/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerber haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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