Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0131

Ra 2015/06/0131Verwaltungsgerichtshof02.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.11.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit das Bauansuchen der revisionswerbenden Parteien abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Gemeinde K hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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