Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0126

Ra 2015/06/0126Verwaltungsgerichtshof01.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.08.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Gemeinde Tillmitsch hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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