Ra 2015/06/0096•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0096
Ra 2015/06/0096Verwaltungsgerichtshof14.04.2016
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Kostenbegehren der revisionswerbenden Partei wird abgewiesen.
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