Ra 2015/06/0095•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0095
Ra 2015/06/0095Verwaltungsgerichtshof25.05.2016
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Gemeinde P hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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