Ra 2015/06/0095•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0095
Ra 2015/06/0095Verwaltungsgerichtshof01.12.2015
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
gefasst:
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.