Ra 2015/06/0089•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0089
Ra 2015/06/0089Verwaltungsgerichtshof14.04.2016
Parteiengehör
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Gemeinde G hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.