Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0086

Ra 2015/06/0086Verwaltungsgerichtshof22.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es sich auf die Bestrafung nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz bezieht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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