Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0043

Ra 2015/06/0043Verwaltungsgerichtshof11.03.2016

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadt Innsbruck hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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