Ra 2015/06/0038•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0038
Ra 2015/06/0038Verwaltungsgerichtshof14.04.2016
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Baubewilligung BauRallg6 Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Stadtgemeinde W hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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