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Ro 2015/06/0022•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/06/0022
Ro 2015/06/0022Verwaltungsgerichtshof27.03.2018
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der Gemeinde Gaschurn Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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