Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/06/0022

Ro 2015/06/0022Verwaltungsgerichtshof27.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/06/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RO2015060022.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat der Gemeinde Gaschurn Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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