Ro 2015/06/0014•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/06/0014
Ro 2015/06/0014Verwaltungsgerichtshof11.03.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerber haben zu gleichen Teilen der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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