Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/06/0006

Ro 2015/06/0006Verwaltungsgerichtshof01.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/06/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.08.2017

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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