Ra 2015/05/0090•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0090
Ra 2015/05/0090Verwaltungsgerichtshof16.03.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang des ausschließlich bekämpften Spruchpunktes III) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Marktgemeinde K hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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