Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0062

Ra 2015/05/0062Verwaltungsgerichtshof24.11.2015

Regest

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.2015

Spruch

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.

Die Revision wird zurückgewiesen.

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