Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0051

Ra 2015/05/0051Verwaltungsgerichtshof29.03.2017

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015050051.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadtgemeinde Mödling hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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