Ra 2015/05/0048•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0048
Ra 2015/05/0048Verwaltungsgerichtshof29.09.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 und der Landeshauptstadt Linz Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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