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Ra 2015/05/0042•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0042
Ra 2015/05/0042Verwaltungsgerichtshof27.01.2016
Sachverständiger Besonderes Fachgebiet
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Landeshauptstadt Linz Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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