Ra 2015/05/0039•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0039
Ra 2015/05/0039Verwaltungsgerichtshof29.09.2015
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt II. des angefochtenen Erkenntnisses (Zurückweisung einer Beschwerde) richtet, zurückgewiesen;
und II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen (im Umfang seines Spruchpunktes I.) wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Stadtgemeinde Gallneukirchen hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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