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Ra 2015/05/0035•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0035
Ra 2015/05/0035Verwaltungsgerichtshof24.01.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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