Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0028

Ra 2015/05/0028Verwaltungsgerichtshof23.05.2017

Regest

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der erst- und zweitrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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