Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0025

Ra 2015/05/0025Verwaltungsgerichtshof23.06.2015

Regest

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im ersten Teil seines Spruchpunktes I. (Untersagung des Bauvorhabens) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Die Stadtgemeinde A hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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