Ro 2015/05/0022•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/05/0022
Ro 2015/05/0022Verwaltungsgerichtshof29.03.2017
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 örtliche Zuständigkeit
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
Die Revisionsbeantwortungen der Gemeinden Sieggraben, Hochwolkersdorf und Mattersburg werden zurückgewiesen.
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