Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/05/0022

Ro 2015/05/0022Verwaltungsgerichtshof29.03.2017

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 örtliche Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/05/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.2017

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

Die Revisionsbeantwortungen der Gemeinden Sieggraben, Hochwolkersdorf und Mattersburg werden zurückgewiesen.

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