Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/05/0012

Ro 2015/05/0012Verwaltungsgerichtshof24.02.2016

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/05/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015050012.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerber haben der Marktgemeinde Alland Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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