Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/05/0011

Ro 2015/05/0011Verwaltungsgerichtshof23.06.2015

Regest

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/05/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.2015

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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