Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0009

Ra 2015/05/0009Verwaltungsgerichtshof02.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.08.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Unzuständigkeit des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich aufgehoben.

Die Stadtgemeinde V hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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