Ro 2015/05/0006•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/05/0006
Ro 2015/05/0006Verwaltungsgerichtshof29.03.2017
Planung Widmung BauRallg3
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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