Ra 2015/05/0005•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0005
Ra 2015/05/0005Verwaltungsgerichtshof29.09.2015
Fertigungsklausel
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der Landeshauptstadt Linz Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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