Verwaltungsgerichtshof 2015/05/0002

2015/05/0002Verwaltungsgerichtshof29.09.2015

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2015/05/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers und das Kostenbegehren der mitbeteiligten Gemeinde werden abgewiesen.

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