Ro 2015/05/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/05/0001
Ro 2015/05/0001Verwaltungsgerichtshof16.02.2017
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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