Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/05/0001

Ro 2015/05/0001Verwaltungsgerichtshof16.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/05/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.2017

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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