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Ra 2015/04/0098•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0098
Ra 2015/04/0098Verwaltungsgerichtshof20.01.2016
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
I. Der Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Revision an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
II. Die Revision wird zurückgewiesen.
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