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Ra 2015/04/0084•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0084
Ra 2015/04/0084Verwaltungsgerichtshof23.11.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Salzburg hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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