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Ra 2015/04/0075•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0075
Ra 2015/04/0075Verwaltungsgerichtshof04.08.2016
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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