Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0073

Ra 2015/04/0073Verwaltungsgerichtshof11.11.2015

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Ermessen VwRallg8 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

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