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Ra 2015/04/0063•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0063
Ra 2015/04/0063Verwaltungsgerichtshof11.11.2015
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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