Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0061

Ra 2015/04/0061Verwaltungsgerichtshof11.11.2015

Regest

Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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